• Gipsorama Fantastico GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.441.518-6
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Gipsorama Fantastico GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

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    Erbringung von Dienstleistungen im Baugewerbe, insbesondere die Ausführung von Gipserarbeiten im Bereich Neu- und Umbau, Renovationen und Sanierungen; kann Zweigniederlassungen und Agenturen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen gründen, betreiben, übernehmen oder sich an solchen beteiligen, Vertretungen, Agenturen, Handelsmarken, Lizenzen, Patente und industrielle Kenntnisse erwerben, übernehmen, verwalten, verwerten und übertragen, technische und administrative Bratungsdienste leisten sowie Grundeigentum an- und verkaufen inklusive überbauen und verwalten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Gipsorama Fantastico GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Gipsorama Fantastico GmbH in Liquidation

    SHAB 210408/2021 - 08.04.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005143894, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Gipsorama Fantastico GmbH in Liquidation, in Reinach (AG), CHE-202.822.534, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 42 vom 01.03.2018, Publ. 4085859). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Kulm vom 31.03.2021 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210406/2021 - 06.04.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000016109, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 06.04.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 06.04.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 06.04.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Kulm, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Schluss des Konkursverfahrens Gipsorama Fantastico GmbH Schuldner: Gipsorama Fantastico GmbH CHE-202.822.534 Winkelrain 1

  • Reinach AG Datum des Schlusses: 31.03.2021
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    kj

  • SHAB 201202/2020 - 02.12.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000016115, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 02.12.2020 Zusätzliche Publikationen: KABAG 02.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Kulm, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Kollokationsplan und Inventar Gipsorama Fantastico GmbH Schuldner: Gipsorama Fantastico GmbH Winkelrain 1, 5734 Reinach AG Schweiz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 22.12.2020 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.12.2020 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Kulm, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der
    Auflagefrist beim Bezirksgericht Kulm, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen,
    ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./kj

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